Kampfhunderassen

Einteilung der Rassen nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayrischen Staatsministeriums des Inneren vom 10. Juli 1992 und vom 04. September 2002

Einteilung der Rassen / Bayern

Einteilung der Rassen nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayrischen Staatsministeriums des Inneren vom 10. Juli 1992 und vom 04. September 2002

 

Die sogenannte Kategorie 1:

§1 (1)

Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:

  • Pit-Bull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Die sogenannte Kategorie 2 (Änderung am 04. September 2002): 

§1 (2)1

Bei den nachfolgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espaniol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

 

§1 (2)2

Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von §1 (1) erfaßten Hunden

§1 (3)

Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.

Diese Verordnung ist am 01. August 1992, die Änderung am 01. November 2002 in Kraft getreten.

Überblick Listehunde nach Bundesländer

Der Wesenstest

Unter Wesenstest versteht man die Überprüfung und Beurteilung von Kampfhunderassen, Listenhunden und Mischrassen nach den entsprechenden Rechtsbestimmungen und Gutachtenerstellung für das Negativzeugnis (Art. 18, Art. 37 LStVG)

Du hast einen Hund der Kategorie 2 und benötigst einen Wesenstest?

 

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